Sind wir böse?

Kann CyberGhost für illegale Aktivitäten missbraucht werden?

Können mit Messer Morde begangen werden? Natürlich. Muss man deshalb aufhören, Brote zu schneiden? Natürlich nicht. Trotzdem wird CyberGhost VPN wie allen anderen ähnlichen Diensten gerne vorgeworfen, kriminellen Aktivitäten Vorschub zu leisten. Nichts könnte weiter von der Realität entfernt sein:

CyberGhost VPN ist ein Dienst, der nur eines erreichen will: Das Internet sicherer, freier und privater zu machen - und zwar für alle Nutzer gleichermaßen. Für Privatleute, Journalisten und politische Aktivisten ebenso wie für jene, die oftmals für ein eingeschränktes Internet eintreten: Unternehmen (in erster Linie aus der Kreativwirtschaft), staatliche Behörden, das Militär, die Geheimdienste und politische Mandatsträger. Im Endeffekt profitieren alle von dem Plus an Sicherheit, Privatsphäre und Freiheit, das mit mehr Anonymität im Internet möglich wird. Während die Bürger mit CyberGhost VPN die Einhaltung ihrer Menschenrechte in die Hand nehmen, versetzt es die anderen in die Lage, ihrem Job vernünftig nachgehen zu können, denn natürlich nutzen auch Strafverfolgungsbehörden, Geheimdienste und das Militär für ihre Recherchen Anonymisierungsdienste. Datensicherheit, uneingeschränkte Privatsphäre und die Freiheit, sich im Internet hinzuwenden, wo man will, sollte aber nicht nur ausgewählten Gruppierungen vorbehalten sein. Unserer Überzeugung nach basiert die Sicherheit, Freiheit und Privatsphäre aller Internetnutzer auf Anonymität, und umgekehrt geht eine Einschränkung von anonymen Zugriffsmöglichkeiten auf das Netz immer auch mit einem Niedergang der Privatsphäre, Freiheit und Sicherheit einher.

Dass sich CyberGhost VPN theoretisch auch von Kriminellen ausnutzen lässt, darf kein Grund sein, den Dienst zu diskriminieren. Taten werden von Menschen begangen, nicht von den Werkzeugen, die sie dafür benutzen - wobei Kriminelle ohnehin sehr viel mehr Möglichkeiten als rechtschaffene Bürger besitzen, unerkannt zu bleiben. Um sich hinter fremden Identitäten zu verstecken, stehlen sie Handys, fälschen Dokumente, kapern drahtlose Internetzugänge und übernehmen via eingeschmuggelten Schädlingen ganze Rechner, von denen aus sie dann ihre Aktivitäten ausführen. Auf den Punkt gebracht, können sich Menschen mit unlauteren Absichten zu jedem Zeitpunkt völlig anonym im Internet bewegen: Klein- wie Groß-Kriminelle ebenso wie repressive Regierungen. Ausgerüstet mit genügend Know-How, Zeit und Geld, benötigen sie einen Dienst wie CyberGhost VPN nicht einmal.

Im Gegensatz dazu verfügen gewöhnliche, gesetzestreue Menschen über sehr viel weniger Mittel. Desgleichen Bürgerrechtler, Whistleblower, politische Freiheitskämpfer in unterdrückten Ländern und Regionen, Umweltaktivisten, Journalisten, Menschenrechtler und andere, die für sich und ihre Mitmenschen eintreten und das Wohl Vieler im Auge haben. Für diese Personen haben wir CyberGhost VPN geschaffen, damit sie ungehindert und ungefährdet ihr Recht auf Freiheit, Privatsphäre und mehr Sicherheit im Internet wahrnehmen, sich besser gegen Kriminelle schützen, ohne Schere im Kopf politisch engagieren und gesellschaftlich freier bewegen können.

Gleichzeitig ermöglichen Anonymisierungsdienste aufgrund Ihrer technischen Fähigkeiten zur effektiven Verschleierung von IP-Adressen natürlich auch Geheimdiensten und Militärs,unerkannt Strategien zu planen und auszuführen sowie polizeilichen Ermittlungsbehörden, verdeckt zu arbeiten und Kriminelle der Strafverfolgung zuzuführen.

Existieren Zahlen zum Missbrauch des CyberGhost-Netzwerkes?

Wir führen eine Statistik zu den Anfragen, die von Ermittlungsbehörden, Einzelpersonen und Organisationen bislang an uns herangetragen wurden. Nimmt man deren Anzahl als Maßstab für die Größenordnung des Missbrauchs, muss man sagen, dass sich der gesetzeswidrige Gebrauch des Dienstes sehr klein ausnimmt. So erhielten wir im Jahr 2008 nur 32 Ersuchen zur Ermittlung von Strafverdächtigen, 2009 waren es 177 und im letzten Jahr (2010) 99 Anfragen, wobei zu erwähnen ist, dass sich die Zahl der Nutzer von knapp 160.000 im Jahre 2008 auf rund 600.000 im Jahr 2010 nahezu vervierfachte. Mittlerweile kann CyberGhost VPN auf mehr als 900.000 Kontoinhaber zurückblicken mit weiterhin rückläufigen angemahnten Straftaten. Offensichtlich verübt nur ein sehr, sehr geringer Prozentsatz unserer Anwender Straftaten im Netz.

Nimmt man statt der Anzahl der Anfragen die Schwere der vorgebrachten Straftaten als Maßstab für den Missbrauch des Dienstes, sieht das Bild nicht anders aus. Der signifikant größte Teil der Ersuchen bezieht sich auf Kleinkriminalität wie Warenbetrug, sehr, sehr wenige Anfragen beziehen sich auf schwere Kriminalität und bislang keine auf Terrorismus.

Ich habe einen Verdacht gegen einen Nutzer Ihres Dienstes. Kann ich eine Verfolgung beantragen?

Nein. Wir sind nur ein Diensteanbieter. Weder stehen wir außerhalb des Rechtssystems noch können wir uns gar über geltendes Recht erheben. Liegt keine richterliche Anordnung zur Herausgabe von Daten vor, wäre eine diesbezügliche Tätigkeit ein Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen.

Es gibt allerdings auch im Falle einer richterlichen Anordnung keine Möglichkeit, einen Nutzer unseres Netzwerks zu identifizieren. Die gleichen Mechanismen, die unbescholtene Bürger, Journalisten und andere vor Datenspionage und Schlimmerem schützen, machen es uns unmöglich, einen vermeintlich kriminell tätigen Anwender zu identifizieren oder nachzuverfolgen, was innerhalb der durch uns vermittelten Netzwerkverbindungen geschieht.

Es besteht einzig die theoretische Möglichkeit, über eine richterliche Anordnung eine Fangschaltung zu erwirken, um das künftige Surfverhalten eines Kontos aufzuzeichnen (beispielsweise zur Überwachung der Aktivitäten einer Terrorzelle). Solche Vorgänge bedürfen allerdings neben der richterlichen Anweisung die Übermittlung einer Einwahl-IP oder der Login-Daten durch die zuständigen Ermittlungsbehörden. In der Praxis ist diese theoretische Überlegung allerdings nahezu bedeutungslos und wurde bei uns auch noch nie angewendet.